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Keine Zinsen von den Armen. Calvins Wirtschafts- und Bankenethik
Von Christoph Stückelberger, Basel
" (...) In der eingangs zitierten Auslegung des alttestamentlichen Gebotes, einen Teil der Früchte des Feldes den Armen zu überlassen (Dtn. 24,19-22), schreibt Calvin: „Es ist ein Privileg, das Gott den Menschen gibt und das wir hoch schätzen müssen, wenn jeder sein Eigentum ohne Widerspruch sein eigen nennen darf. Wer ein Feld besitzt, darf das Getreide darauf ernten und damit seine Familie ernähren. … Auch wenn wir nach menschlicher Weise sagen können: ‚Das gehört mir!‘, sollen wir auf Gott schauen, der uns in diese privilegierte Position versetzt hat! Das Ganze soll nicht in unseren Händen bleiben. Es muss verteilt werden – einerseits gemäss unseren Möglichkeiten, andererseits gemäss der Not der Nächsten.“ Einfach und präzis formuliert Calvin hier drei weitreichende wirtschaftsethische Grundsätze: die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (ja zum Eigentum, aber verbunden mit der Pflicht gerechter Verteilung), gerechte Lastenverteilung (z.B. Steuerlast nach den finanziellen Möglichkeiten) und Bedarfsgerechtigkeit (Zuteilung der erwirtschafteten Güter und Dienstleistungen zur Armutsbekämpfung). (…)"
Zur Vorlesung von Prof. Dr. Christoph Stückelberger am 26. März 2009 im PDF auf www.calvin09.org >>>
Barbara Schenck
Dürfen sich Millionäre als besonders Auserwählte Gottes fühlen - und sich dabei auf Calvin berufen?
Die Postkarte 'Kapitalismus' als PDF
Immer wieder erscheinen im Gefolge der Max-Weber-These zum Zusammenhang zwischen Calvinismus und Kapitalismus Urteile über Calvins Wirtschaftsethik, die von großer Unkenntnis des Genfer Reformators geprägt sind. Reformiert-info schafft Abhilfe durch eine von Achim Detmers zusammengestellte Zitatensammlung.