Neue Zusammensetzung der Gesamtsynode

Verteilung der Synodalen auf Synodalverbände neu festgesetzt


Tagung der Gesamtsynode in der Johannes a Lasco Bibliothek © Evangelisch-reformierte Kirche

Die Verteilung der Mitglieder Gesamtsynode auf die Synodalverbände der Evangelisch-reformierten Kirche wird nach den Gemeindewahlen im März neu geregelt.

Im neuesten Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15. März hat das Moderamen aufgrund der aktuellen Mitgliederzahlen die Verteilung festgesetzt. Danach entsendet der Synodalverband Nördliches Ostfriesland zukünftig zehn Delegierte in die Gesamtsynode, bisher elf. Aus dem Synodalverband Bayern kommen zukünftig vier Synodale, bisher drei. Alle anderen Synodalverbände entsenden so viele Synodale wie bislang auch.

Die konstituierende Sitzung der neu gewählten Gesamtsynode ist am 21. September 2018 in Emden. Zur Gesamtsynode gehören 57 gewählte Synodale aus den neun Synodalverbänden, der Kirchenpräsident oder die Kirchenpräsidentin sowie drei durch die Gesamtsynode berufene Mitglieder.

Die Verteilung im Überblick:
Synodalverband Nördliches Ostfriesland: 10 Synodale; Synodalverband Nördliches Ostfriesland, Synodalverband Südliches Ostfriesland: 7; Rheiderland: 5; Grafschaft Bentheim: 15; Emsland-Osnabrück: 4; IIIV: 4; Plesse: 4; X: 4; Bayern: 4


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