Im Mittelpunkt stehen auch in diesem Jahr die Versammlungsräume von Gemeinden. Der Preis wird 2018 in den drei Kategorien Kirche, Gemeindehaus und gebäudebezogene künstlerische Ausstattung, wie z.B. Kirchenfenster oder Prinzipalstücke vergeben. Es kann sich dabei um Neubauten oder um Umbauten im Bestand handeln. Ausgezeichnet werden dabei die Entwurfsleistungen der Architekturbüros und bildenden Künstlerinnen und Künstler sowie das Engagement der Kirchengemeinden und Kirchenkreise als Bauherren. Gewürdigt werden Projekte, die nach dem 1. Januar 2015 fertiggestellt worden sind.
Neben der Entwurfsqualität werden unter anderem auch die liturgische Qualität eines Raumes sowie innovative bauliche Lösungen angesichts aktueller Herausforderungen gewürdigt. Der Preis soll deshalb nicht zuletzt die Anstrengungen der Kirchengemeinden und Kirchenkreise würdigen, in Zeiten knapper Geldmittel ihre Gebäude einladend und mit evangelischem Profil zu gestalten. „Wenn die finanziellen Ressourcen knapper werden, ist es umso wichtiger, dass die verbleibenden Gebäude der Gemeinde ein passendes Zuhause geben“, sagt die zuständige Dezernentin im Landeskirchenamt, Ltd. Baudirektorin Gudrun Gotthardt: „Durch die Preisverleihung und die Ausstellung und Dokumentation der Projekte sollen auch andere Gemeinden ermutigt werden, Gebäudestrukturprozesse anzustoßen und Anregungen für eigene Planungen erhalten.“
Der undotierte Architekturpreis der Evangelischen Kirche im Rheinland wurde 2012 zum ersten Mal verliehen und wird alle drei Jahre ausgelobt. Der diesjährige Preis wird am 30. November 2018 im Düsseldorfer Landeskirchenamt verliehen, Einsendeschluss der Unterlagen ist der 14. Juni 2018. Die genauen Teilnahmebedingungen, der Auslobungstext sowie der Bewerbungs- und Anmeldebogen sind im Internet unter www.ekir.de/bauberatung abrufbar. Dort sind auch Beispiele aus den früheren Architekturpreisen dokumentiert.