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Der Gott des Friedens und der Krieg in der Ukraine
Vierzehn vorläufige Thesen im Lichte des 'Zwischenrufs' des Moderamens des Reformierten Bundes
These 1 (Vorbemerkung): Angesichts des furchtbaren Krieges in der Ukraine mit seinen schweren Verbrechen und seinen durch nichts zu rechtfertigenden Gräueltaten (z.B. in Butscha) sind wir als Christ:innen in unserem Bekenntnis zum „Gott des Friedens“ (1Kor 14,33; 2Kor 13,11; 2Thess 3,16; Hebr 13,20) erschüttert und bedrängt. Es geht uns gerade im Blick auf die Opfer dieses immer grausamer werdenden Krieges um weitaus mehr als eine abstrakte friedenstheologische Übung, wenn wir die aktuellen Herausforderungen im Lichte unseres Zwischenrufes „Die Welt, unsere Angst und der Gott des Friedens“1 vom 5. Oktober 2017 betrachten. Es ist uns sehr wichtig, dies mit Empathie und Emphase zu betonen, da man aus einer Position relativ hoher Sicherheit heraus schnell Gefahr läuft, von oben herab über Menschen in konkreten Notsituationen zu urteilen. Abstraktionen und vermeintliche Objektivitäten verführen schnell zu einem Verkennen der tatsächlichen Leiden. Bereits in unserem Zwischenruf hatten wir auf die Ukraine als Krisenherd und den blutigen Stellungskrieg im Osten des Landes (S. 1) und auf die „völkerrechtlich illegale russische Annexion der Krim“ (S. 3) hingewiesen. Diese Verweise wurden (in Leitsatz 1 und 3) als scharfer Kontrast zum Frieden Gottes und zu der in Jesus Christus gegebenen Versöhnung gekennzeichnet.
These 2: Heute sind wir hinsichtlich der immer stärkeren Eskalation von Gewalt in diesem furchtbaren Krieg neu herausgefordert, „zur Friedensverantwortung der Kirche Stellung zu nehmen“ (S. 1). Auch heute geht es darum, danach zu fragen, wie „wir mit unserem menschlichen Handeln in den Frieden Gottes einstimmen“ (S. 2) können. Und auch heute sind wir durch das Bekenntnis unseres Glaubens wiederum in der Verantwortung „mit unserem Beten, Denken und Arbeiten für den gerechten Frieden einzutreten“ (S. 3; vgl. auch Leitsatz II). Angesichts der Komplexität der Lage in der Ukraine und des multilateralen Kontextes ihrer Einbettung scheint uns dabei ein eilfertiges Lösungsangebot ebenso unangebracht zu sein wie vorschnelle Besserwisserei.
These 3: Auch angesichts des Ukraine-Krieges „ist das Bekenntnis zu Jesus Christus, in dem Gott allen Menschen Frieden gewährt, grundlegend für unsere friedenspolitische Ausrichtung“ (S. 3). Wenn dies aber gilt, dann werden wir nicht anders können, als mit Martin Niemöller danach zu fragen: „Was würde Jesus wohl dazu sagen?“ Diese ethische Frage geht in ihrer theologischen Pointierung nicht in der Frage nach dem Recht auf, auch wenn sie die Frage nach dem „besseren Recht“ (Helmut Simon), d.h. Rechtsreformen etwa im Blick auf das Völkerrecht, wachruft. Gewiss sind wir nicht Jesus und ebenso gewiss ist dieser als der Versöhner der Welt (2Kor 5,19) weitaus mehr als ein Vorbild (vgl. Phil 2,5). Gleichwohl sind wir in niemand anderes als in seine Nachfolge gerufen und hören auf die Stimme des Bergpredigers und seinen kreativen Weg der „intelligenten Feindesliebe“ (C.F. von Weizsäcker). Dieser Ruf lässt uns nach einem dritten Weg jenseits des Dilemmas zwischen „gerechtem Krieg“ auf der einen Seite und einem absoluten Pazifismus auf der anderen Seite fragen, ohne dass wir dazu fertige Antworten hätten. Diese Fragehaltung nach ernsthaften Alternativen verbietet es uns, billige Schelte etwa in Richtung sog. pazifistischer Realitätsverweigernden zu betreiben. Zugleich ist uns bewusst, dass den Ukrainer:innen eine deutsche Haltung zynisch vorkommen könnte, wenn sie ihnen zumutet, sich ohne militärische Waffen verteidigen zu müssen.
These 4: Jenseits solchen Fragens ist es offenkundig, dass der Ukraine-Krieg „in scharfem Kontrast zu der in Jesus Christus Wirklichkeit gewordenen Versöhnung“ (S. 3; Leitsatz III) steht. Gerade dieser „Bruderkrieg“, der auch ein Krieg von Glaubensgeschwistern ist, verhält sich gegenläufig „zu der in der Versöhnungstat Jesu Christi begründeten neuen Wirklichkeit (vgl. 2Kor 5,17–20; Eph 4,22–24)“ (S. 4). Auf dem Hintergrund der Weisung Jesu auf „den Weg des Friedens“ (Lk 1,79) registrieren wir mit Befremden, wie die „Kultur militärischer Zurückhaltung“ (S. 8) als Untugend des Zögerns und Zauderns und damit als eine Art „Laster“ deutscher Politik darstellt wird, so als hätte dieser Haltung unsere moralische Entrüstung zu gelten. Gegen die im Zuge medialer Mobilmachung erfolgende Schmähung und das Verächtlichmachen vorsichtigen Abwägens geben wir das „Wehe den Leichtfertigen“ (These 9 der „Heidelberger Thesen“ von 1959) zu bedenken. Es betrifft auch die Leichtfertigkeit in der Abschätzung des Eskalationsrisikos sowie des Risikos einer unabsehbaren Verlängerung des durch den Ukrainekrieg hervorgerufenen Leids und Elends. Tendenzen zu einer militärischen wie ideologischen Hochrüstung widersprechen wir.
These 5: In unserem „Zwischenruf“ haben wir im Blick auf Terroranschläge und unsere Widerständigkeit (Resilienz) gegenüber terroristischer Bedrohung von der Tugend bzw. Kompetenz „widerständiger Besonnenheit“ (S. 10; 11; 12) gesprochen. Auch heute ist diese Tugend im Umgang mit atomaren Drohungen unabdingbar. Unser einstiges „Nein ohne jedes Ja“2 zu der Anwendung von und Drohung mit Atomwaffen scheint uns angesichts der erneuten strategischen Anwendung solcher Drohpotentiale berechtigter denn je zu sein. Auch Putin und sein Außenminister Lawrow bedienten mit ihren bisweilen latenten, bisweilen manifesten Atomwaffendrohungen den „Teufelskreises von Angst und Gewalt“ (Leitsatz V, S. 7; vgl. S. 9). Im „Zwischenruf“ haben wir betont, dass Angst und Hysterie zum „Kalkül des Terrorismus“ (Leitsatz VII; S. 10) gehören: „Angst ist sowohl die Währung der Rechtspopulisten als auch die Dividende der Terroristen“ (S. 11).
These 6: Wir sind auch im Blick auf gegenwärtige atomare Drohszenarien der Meinung, dass „unser Vertrauen auf die Königsherrschaft Jesu Christi […] einen wichtigen Beitrag“ (S. 12) zum Erwerb der Kompetenz widerständiger Besonnenheit bildet. Diese Haltung blendet die reale Gefahr eines dritten Weltkrieges keineswegs aus. Es wäre ja auch fahrlässig, diese kleinzuschreiben: „Das Risiko eines Weltbrandes ist unbedingt zu meiden“ (Jürgen Habermas). Zugleich aber kennt widerständige Besonnenheit „die Wirkung der Angst vor der Angst und tritt ihr deshalb nicht naiv, sondern aufgeklärt entgegen“ (S. 11). Widerständige Besonnenheit ist gerade darin widerständig, dass sie sich der Angst vor einem Atomkrieg nicht unterwirft und sich darin gegenüber Putins Einschüchterungs- und Erpressungsversuchung resilient verhält. Die Kraft dazu setzt der wirkmächtige glaubensstiftende Geist Gottes frei (vgl. Sach 4,6): „Aus diesem Glauben erwächst eine Zuversicht, die um die wahren Herrschaftsverhältnisse in der Welt weiß und Gott bittet, seine universale Friedensherrschaft Wirklichkeit werden zu lassen“ (S. 12). Aus gutem Grund haben wir unserem „Zwischenruf“ das Jesus-Wort aus Joh 16,33 rahmend vorangestellt (S. 1; 15), an das wir auch heute erneut erinnern: „In der Welt habt ihr Angst; aber seid getrost, ich habe die Welt überwunden“ (Joh 16,33).
These 7: In der hierzulande beliebten Redeweise „Die Ukraine muss siegen“ schleicht sich, so verständlich sie auch für uns ist, nur allzu leicht ein Kategorienfehler ein. Im Krieg gib es immer nur Verlierer. Gewiss darf das Recht des Stärkeren nicht über das Völkerrecht triumphieren, das – wie alles Recht – das Recht der Schwachen stärken soll: „Wer wenig im Leben hat, der soll viel im Recht haben“ (Helmut Simon). Es gilt in diesem Sinne mit den Mitteln des Rechts das vermeintliche „overruling law“, das auf die Durchsetzungsfähigkeit der stärkeren militärischen Mittel setzt, in Wort und Tat zurückzuweisen. Die Mittel dazu lassen sich jedoch ebenso wenig auf bloße Lippenbekenntnisse zum ukrainischen „Sieg“ wie auf die Lieferung schwerer Waffen reduzieren.
These 8: Bisweilen wird suggeriert, als wären bereits mit der Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine zur Landesverteidigung gegen den russischen Aggressor viele Probleme gelöst und als würden wir so unserer Verantwortung gerecht. Wir möchten angesichts eines solchen Zutrauens die kritische Frage stellen: Wie „schwer“ sind eigentlich die sog. „schweren Waffen“? Anders gefragt: Was können sie ausrichten, um den Frieden herzustellen? Diese schweren Waffen sind nicht einfach „Instrumente des Guten“, auch wenn sie zu guten Zwecken eingesetzt werden, sondern Tötungsinstrumente, durch deren Ingebrauchnahme Menschen auch schwere Schuld auf sich laden. Diese schuldverstrickten Ambivalenzen können und dürfen in der friedensethischen Urteilsbildung nicht einfach ignoriert werden, wenn anders nicht übersehen werden soll, dass die Lieferung von Waffen nicht nur die Verteidigungsfähigkeit stärkt, sondern zugleich zu befürchten steht, dass sich das Leid (nicht zuletzt der Zivilbevölkerung) verlängern könnte und eine Eskalationsgefahr (sog. „Dritter Weltkrieg“) in Kauf genommen werden müsste.
These 9: Um nicht missverstanden zu werden: Wir können und wollen zu den Waffenlieferungen kein „Nein ohne jedes Ja“ sprechen. Wir sind jedoch irritiert über die Vehemenz, mit der Leitmedien, Politik und viele in der Kirche die Forderung nach schweren Waffen vorbringen. Denn was, wenn durch unsere Unterstützung dieser furchtbare Krieg noch viel schlimmer und das Kriegselend unabsehbar verlängert wird? Auch dies gilt es zu beachten, so dass sich eine Folgenkalkulation nicht in der Gleichung erschöpft, die Lieferung schwerer Waffen bedeute einen „Sieg“ über Russland und/oder das Zurückdrängen der russischen Armee. Dass die Lieferung keiner oder weniger schwerer Waffen die Eroberung großer Teile der Ukraine zur Folge haben oder zumindest begünstigen könnte, will ebenso bedacht sein. Eine unerträgliche Besatzungspolitik wäre als Resultat denkbar, wobei die Strategie der sozialen Verteidigung auch dann noch offenstehen würde. All diese Vorstellungen von einem Ausgang des Krieges sind freilich mit großen Unwägbarkeiten verbunden, so dass sie uns, so nötig sie auch sind, letztlich zurückwerfen auf „unser Vertrauen auf die Königsherrschaft Jesu Christi“ (S. 12).
These 10: Mit Sorge beobachten wir auch, dass zwar die Lieferung schwerer Waffen in der bundesdeutschen Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird, die Frage nach deren völkerrechtsgemäßen Anwendung aber außenvor zu bleiben scheint. Die Frage nach dem sog. debitus modus (Verhältnismäßigkeit der Mittel) aber hat u.a. in unserer reformierten Tradition bereits Johannes Calvin im Blick auf das Kriegsrecht (ius in bello) eingeschärft. Demnach ist es höchst bedeutsam, wie Waffen eingesetzt werden, welche militärtechnischen Alternativen es gibt und welche Signale mit welchem Einsatz ausgesendet werden. Alle diejenigen, die sich betont auf verantwortungsethische Argumentationsmuster berufen, müssten indes gerade diese Zusammenhänge berücksichtigen, zumal mit der Frage von Waffenlieferungen noch nicht über einen verantwortbaren Gebrauch derselben entschieden ist. Wie aber kann dieser, wenn überhaupt, gewährleistet werden?
These 11: Wir sprechen in diesen Thesen betont mit Blickrichtung auf unser eigenes Land und möchten der Ukraine nicht paternalistisch aus unseren gemütlichen Wohnzimmern heraus das Recht auf Selbstverteidigung absprechen. Die Rollenverteilung ist nach dem offenkundigen Völkerrechtsbruch, den die Invasion in der Ukraine bedeutet, zu eindeutig und die Lügen der Invasoren sind nach dem nahezu einhelligen Urteil der Völkergemeinschaft zu dreist, als dass man der Ukraine etwa das völkerrechtlich verbriefte Recht auf Selbstverteidigung auch nur moralisch absprechen könnte (vgl. Art. 51 der UN-Charta). Von ukrainischer Seite aus wird eben nicht Macht an die Stelle des Rechts gesetzt, wie dies der enthemmte Kreml-Apparat tut. Dessen Spielart eines „neuen Nationalismus“ (S. 4), der durch politische Propaganda und dem mit ihr einhergehenden Verbot von Pressefreiheit diktatorisch befeuert wird, erweist sich desillusionierend als Feind des internationalen Rechts. Dass anderslautende, einseitig prorussische Darstellungen auch von führenden Geistlichen der russisch-orthodoxen Kirche vertreten werden, die unsere und vor allem auch die christlichen Geschwister der Gläubigen in der Ukraine sind, beschämt und irritiert uns.
These 12: Es gibt unserer Überzeugung nach momentan keine einfache Lösung im Ukraine-Krieg. Es wäre daher verfehlt, eine solche zu behaupten, so sehr sie auch erwünscht sein mag, um das Leid der Kriegsopfer auf allen Seiten zu beenden. Gerade darum erscheint uns die Verabsolutierung militärischer Lösungsstrategien als nicht hinnehmbar. Im Lichte der jesuanischen Botschaft und unseres Plädoyers für den „Vorrang ziviler Konfliktlösungen“ (Leitsatz VI, S. 9) und die „vorrangige Option für Gewaltfreiheit“ (S. 10) fragen wir uns daher, ob es nicht durchaus effektive Formen des Widerstandes jenseits der Reduktion auf den Gebrauch schwerer Waffen gibt. Die Praxen des gewaltfreien Widerstandes sind hier unseres Erachtens verstärkt in den Blick zu nehmen. Diese weiten die Wahrnehmung und verdeutlichen, dass es nicht um die schlichte Alternative von Untätigkeit und bewaffnetem Widerstand geht. Ein sog. „dritter Weg“, nach dem zu fragen ist, dessen genauen Verlauf aber auch wir nicht kennen, könnte in „Richtung und Linie“ (K. Barth) intensivierter humanitärer Unterstützung der Kriegsopfer, verschärfter zielgerichteter wirtschaftlicher Sanktionen und verstärkten diplomatischen Einsatzes zugunsten von Friedensverhandlungen verlaufen. Im Blick auf letztgenannte markieren ggf. unter internationaler Aufsicht stattfindende Volksentscheide hinsichtlich territorialer Zugehörigkeit der besetzten Gebiete vielleicht einen beiderseitig gangbaren Weg. Auch wir werden uns diesen Weg, wie immer er genau verlaufen mag, sehr viel mehr Geld und Einsatz kosten lassen müssen als bisher.
These 13: Einem „Bashing“ der UNO und dem „Völkerrecht“ als überflüssig und/oder unzeitgemäß-veraltet widersprechen wir auf das Schärfste. Gewiss zeigt sich aktuell angesichts des selbstlegitimatorischen Gebrauchs des Vetorechts durch Russland die Reformbedürftigkeit vor allem des UN-Sicherheitsrates. Auch darauf haben wir bereits im „Zwischenruf“ hingewiesen (vgl. S. 13). Zugleich demonstriert die nach den Mehrheitsverhältnissen überwältigend starke Verurteilung des Angriffskriegs gegen die Ukraine die Urteilskraft als Teil der gewiss zu stärkenden Handlungsfähigkeit der UNO. Sie bildet die Grundlage einer internationalen Ahndung von Völkermord, Angriffskrieg und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Verfolgung internationaler Kriegsverbrechen durch den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag zu nennen (so auch im „Zwischenruf“ S. 14). Nach Verurteilung von Kriegsverbrechern, die etwa für Massaker und Gräueltaten in den Jugoslawienkriegen (1991–2001) verantwortlich waren, wird die internationale Strafjustiz inzwischen von manchen Diktatoren und ihren Schergen gefürchtet. Auch wenn bisweilen die Mittel fehlen, ihrer unmittelbar habhaft zu werden, so dürfen sie (wie ihre Opfer!) doch wissen, dass Völkerrechtsverbrecher auf längere Sicht gesehen nicht ungestraft davonkommen.
These 14 (Schlussbemerkung): So entschieden es den völkerrechtswidrigen und durch nichts zu rechtfertigenden Angriff Russlands auf die Ukraine abzulehnen gilt, so entschieden gilt es für uns als Christ:innen zugleich zu bekennen, dass die eigentliche politische Zeitenwende nicht dieser Angriff markiert, sondern das Kreuz von Golgatha, das leere Grab von Ostern und die Ausgießung des Geistes Gottes. Allein Karfreitag, Ostern und Pfingsten bilden als dieses dreifaltige Ereignis ein geschichtsrelevantes Datum von apokalyptischer Tragweite, das die Äonen in ein „vorher“ und „nachher“ zu scheiden vermag. Genau hier hat deshalb auch unser friedensethisches Urteilen anzusetzen, das danach fragen wird, welche christlichen Handlungsoptionen sich aus dieser Perspektive ergeben. Im Licht dieses Ereignisses setzen wir „mit der weltweiten Christenheit“ unsere Hoffnung „auf den wiederkommenden Herrn“ (Leitsatz IV): „Unser Glaube gründet sich […] in dem Kommen Jesu Christi, das schon jetzt durch seinen Geist – trotz und inmitten unserer Beklommenheit – präsent ist und uns auf den Weg des Friedens führt“ (S. 5).
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1 Die Welt, unsere Angst und der Gott des Friedens. Ein Zwischenruf des Moderamens des Reformierten Bundes in Deutschland e.V., Hannover 2017. Auf dieses Dokument beziehen sich alle in diesen Thesen genannten Seitenzahlen.
2 Das Bekenntnis zu Jesus Christus und die Friedensverantwortung der Kirche. Eine Erklärung des Moderamens des Reformierten Bundes, Gütersloh 21983, 16 (These V).
Marco Hofheinz
Bei der 74. Hauptversammlung des Reformierten Bundes befassen wir uns mit Stationen jüdisch-christlicher Weggemeinschaft. Vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges wird es aber auch Raum geben, Fragen der Friedensethik zu diskutieren. Lesen Sie hier unser Programm.
Der Reformierte Bund hat 2017 einen Zwischenruf zur Friedensverantwortung der Kirche veröffentlicht. Frieden sehen wir als zentrale Verheißung unserer Kirche. Am Frieden wollen wir kontinuierlich arbeiten.