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Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen
ein evangelisches Wort zu Krieg und Frieden in Afghanistan
EKD. In dieser Woche findet die Afghanistankonferenz in London statt. Die Bundeskanzlerin gibt eine Regierungserklärung ab, der Deutsche Bundestag debattiert über das Thema. Wir nehmen diese politischen Termine zum Anlass, einige Gesichtspunkte zu unterstreichen, die wir - in unseren Ämtern als Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), als Friedensbeauftragter des Rates und als evangelischer Militärbischof - in der aktuellen Diskussion über Krieg und Frieden in Afghanistan geltend gemacht haben. Dabei orientieren wir uns an der Friedensdenkschrift der EKD aus dem Jahr 2007. Auch angesichts der Lage in Afghanistan bewähren sich ihre beiden Leitgedanken: Christinnen und Christen leben aus Gottes Frieden und sollen für gerechten Frieden sorgen.
Die Vereinten Nationen haben mit der vom Sicherheitsrat beschlossenen militärischen Intervention den Weg für eine bessere Zukunft Afghanistans frei machen wollen. Das Ziel war und ist die Überwindung des Terrors der Taliban und der Aufbau der Zivilgesellschaft. Nach mehr als acht Jahren ist es Zeit, Bilanz zu ziehen und, wo erforderlich, Kurskorrekturen vorzunehmen.
In dieser Situation wenden wir uns an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung und bitten sie, sich für Folgendes einzusetzen und dafür auch internationale Unterstützung zu suchen:
1) Eine umfassende Bestandsaufnahme der Lage in Afghanistan unter Beteiligung der zivilen Hilfsorganisationen ist dringlich. Dabei muss der Aufbau der Zivilgesellschaft die erkenntnisleitende Frage sein.
2) Das politische Konzept für Afghanistan hat neben der zivilen auch eine militärische Seite. Sie ist von vornherein unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, wie der Aufbau der Zivilgesellschaft geschützt und gefördert werden kann. Wir werben dafür, dass nicht die militärische Logik das Denken, Planen und Organisieren für Afghanistan beherrscht, sondern dass den zivilen Anstrengungen der Vorrang zukommt, der ihnen in friedensethischer Hinsicht gebührt.
3) Im zivilen Aufbau sind erste Erfolge zu verzeichnen. Ohne die ISAF-Schutztruppen wäre vieles davon nicht möglich gewesen. Andererseits gibt es viele Opfer auf ziviler und militärischer Seite, und der Wiederaufbau des Landes kommt nur schleppend voran. So bleibt die Bilanz zwiespältig und ernüchternd.
4) Die Konsequenz kann nur heißen, die Arbeit der zivilen Friedenskräfte der Regierungen und den Beitrag der der Entwicklung und der humanitären Hilfe dienenden Nichtregierungsorganisationen quantitativ und qualitativ zu verbessern. Auf die folgenden Faktoren wird besonders zu achten sein: die öffentliche Ordnung, die Sicherheit der Bevölkerung durch polizeilichen Schutz und ein funktionierendes Rechtssystem, den Aufbau einer Wirtschaft, die nicht auf Krieg und Rauschgiftproduktion angewiesen ist, die Integration von Bevölkerungsgruppen, die von den Taliban abhängig sind, und die Anbahnung von Gesprächen mit den Taliban selbst, die Gewährleistung der Basisinfrastruktur und die Überwindung des offensichtlichen Legitimitätsdefizits der afghanischen Regierung.
5) Das zivile und das militärische Handeln müssen aufeinander bezogen und zugleich deutlich voneinander unterschieden sein. Die afghanische Bevölkerung muss wissen, ob sie es im konkreten Fall mit militärischen oder mit zivilen Kräften zu tun hat. Dies ist für den Erfolg des gesamten Einsatzes von grundlegender Bedeutung.
6) Eine Intervention mit militärischen Zwangsmitteln wie in Afghanistan muss von einer Politik getragen werden, die über klare Strategien und Ziele verfügt, Erfolgsaussichten nüchtern veranschlagt und von Anfang an bedenkt und darlegt, wie eine solche Intervention auch wieder beendet werden kann.
7) Bei den in der Friedensdenkschrift der EKD entwickelten Kriterien für den Einsatz rechtserhaltender Gewalt handelt es sich um Prüfgesichtspunkte, die es erlauben sollen, die Handlungsoptionen ethisch zu beurteilen. Wir sehen gegenwärtig nicht, dass der Einsatz anhand der friedensethischen Kriterien eindeutig gebilligt oder abgelehnt werden könnte. Sicher aber ist: Die Prüfung weist auf deutliche Defizite hin. Ein bloßes "Weiter so" würde dem militärischen Einsatz in Afghanistan die friedensethische Legitimation entziehen.
Auf nationaler Ebene bitten wir, folgende Option zu prüfen: Der Deutsche Bundestag sollte im Zusammenhang mit der Erteilung des Mandats für die Bundeswehr einen Beschluss auch zum Einsatz der zivilen Kräfte fassen. Mit einer solchen "Mandatierung" wäre eine deutlichere öffentliche Wahrnehmung und Wertschätzung der zivilen Anstrengungen verbunden. Die Aufwendungen für das zivile Engagement sollten erkennbar zu denen des militärischen Einsatzes in Beziehung gesetzt werden. Darüber hinaus sollte ein Datum beschlossen werden, an dem der gesamte Einsatz evaluiert wird.
Frieden muss „gestiftet“, also gemacht, werden. Wir bekunden allen, die in Afghanistan für den Frieden arbeiten - den Mitarbeitenden der zivilen Aufbauhilfe, dem diplomatischen Dienst, den politischen Repräsentanten der Vereinten Nationen, den Angehörigen der Bundeswehr und anderer internationaler Streitkräfte -, unseren Respekt und unsere Dankbarkeit. Wir beten für den Frieden in Afghanistan und das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Volksgruppen in diesem Land. In unsere Fürbitte beziehen wir die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung ein. Wir wissen um die Last, die sie zu tragen und die Verantwortung, welche sie wahrzunehmen haben. Die evangelische Kirche beteiligt sich mit Hilfsorganisationen am zivilen Aufbau des Landes und begleitet die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr durch ihre Militärseelsorge.
Bei all unserem Reden und Tun lassen wir uns vom Friedenzeugnis der Heiligen Schrift leiten: Frieden ist eine Frucht der Gerechtigkeit, heißt es im Buch des Propheten Jesaja. Und Jesus nennt in der Bergpredigt die selig, die Frieden stiften. Gottes Frieden anzusagen und, getragen von dieser Gewissheit, sich für einen gerechten Frieden auf dieser Erde einzusetzen, ist Aufgabe der Kirche.
Hannover, 25. Januar 2010
Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann,
Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
Präses Nikolaus Schneider,
stellvertretender Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
Landessuperintendent Dr. Martin Dutzmann,
Evangelischer Militärbischof
Schriftführer Renke Brahms,
Friedensbeauftragter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland